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   LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93   

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https://dejure.org/1994,10518
LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93 (https://dejure.org/1994,10518)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.1994 - 7 Sa 930/93 (https://dejure.org/1994,10518)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 1994 - 7 Sa 930/93 (https://dejure.org/1994,10518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 615 S. 1 BGB ; § 611 BGB; § 293 BGB; § 296 BGB; § 294 BGB
    Anspruch auf Vergütung aus Annahmeverzug infolge einer Aussperrung; Voraussetzungen des Eintritts des Annahmeverzuges; Arbeitsaufnahme als tatsächliches Angebot der geschuldeten Arbeitsleistung; Voraussetzungen der Ablehnung eines Arbeitsangebotes; Wirksamkeit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergütung aus Annahmeverzug infolge einer Aussperrung; Voraussetzungen des Eintritts des Annahmeverzuges; Arbeitsaufnahme als tatsächliches Angebot der geschuldeten Arbeitsleistung; Voraussetzungen der Ablehnung eines Arbeitsangebotes; Wirksamkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92

    Kurzstreik, unverhältnismäßige Aussperrung u. Treueprämie

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können auch Arbeitgeber, die keinem Arbeitgeberverband angehören, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit Kurzstreiks mit Abwehraussperrungen beantworten (BAG vom 11.08.1992, 1 AZR 103/92 , AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Die Beantwortung eines Streiks mit einer Aussperrung darf nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen (BAG vom 11.08.1992, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93
    Denn die Gewährleistungen des Art. 9 Abs. 3 GG dienen im Bereich der Tarifautonomie der Herstellung der Verhandlungsparität (BVerfG vom 26.06.1991, 1 BvR 779/85 , AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93
    Der Grundsatz der Kampfparität wirkt sich dadurch auf das Recht der Leistungsstörungen aus (BAG vom 22.12.1980, 1 ABR 2/79 , AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 428/62

    Gesamtschuldnerische Haftung der Arbeitnehmer bei rechtswidrigem Streik -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93
    Der Arbeitgeber muß deshalb "in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise" davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn ein Zurückbehaltungsrecht und kein Arbeitskampf vorliegen soll (BAG vom 20.12.1963, 1 AZR 428/62 , AP Nr. 32 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Otto in Münchner Handbuch, Band 3, § 274 Rdz. 14, § 279 Rdz. 136).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93
    Nach der Rechtsprechung des BAG sind nämlich bei Rechtsmitteln mehrerer Streitgenossen die Beschwerdewerte gemäß § 5 ZPO zusammenzurechnen (BAG vom 31.01.1984, 1 AZR 174/81 , AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BGHZ 23, 333, 339) [BGH 18.02.1957 - II ZR 287/54] .
  • BAG, 14.12.1993 - 1 AZR 550/93

    Arbeitskampf - Unzumutbarkeit der Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93
    Nach den Grundsätzen der Verteilung des Arbeitskampfrisikos haben arbeitswillige Arbeitnehmer in einem unmittelbar betroffenen Betrieb keinen Beschäftigungs- und Vergütungsanspruch, wenn arbeitskampfbedingt die Beschäftigung unmöglich oder unzumutbar wird (BAG vom 14.12.1993, 1 AZR 550/93 , DB 1994, S. 632, 633; LAG Hamm vom 16.07.1993, 18 Sa 201/93 , NZA 1994, S. 430, 431).
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 113/68

    Fragen zur Rechtmäßigkeit eines Streiks -; Umfang der Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93
    Auch bei einer Aussperrung muß mit der nach dem Beschluß des Großen Senats (a.a.O.) erforderlichen Eindeutigkeit erklärt werden, was gewollt ist (BAG vom 26.10.1971, 1 AZR 113/68 , AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BVerfG, 29.06.1993 - 1 BvR 1916/91

    Klagebefugnis von Gewerkschaften bei nicht tarifkonformen Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93
    Die Kampfmaßnahme muß dabei gegenüber dem Kampfgegner kundgetan werden (LAG Hamm vom 21.08.1980, 8 Sa 66/80, AP Nr. 72 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) und eindeutig sein.
  • BGH, 18.02.1957 - II ZR 287/54

    Ostenteignung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93
    Nach der Rechtsprechung des BAG sind nämlich bei Rechtsmitteln mehrerer Streitgenossen die Beschwerdewerte gemäß § 5 ZPO zusammenzurechnen (BAG vom 31.01.1984, 1 AZR 174/81 , AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BGHZ 23, 333, 339) [BGH 18.02.1957 - II ZR 287/54] .
  • BAG, 14.10.1960 - 1 AZR 233/58

    Abwehraussperrung - Sukzessive Durchführung - Lösung der Arbeitsverhältnisse -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.09.1994 - 7 Sa 930/93
    Sie muß zu erkennen geben, daß ihre Ausführung planmäßig zur Erreichung des Kampfzieles erfolgt (BAG vom 14.10.1960, 1 AZR 233/58 , AP Nr. 10 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG Hamm, 16.07.1993 - 18 Sa 201/93

    Arbeitskampfrisiko; Vergütungsanspruch; Notdienst; Streik

  • LAG Hamm, 21.08.1980 - 8 Sa 66/80

    Zulässigkeit der Warnaussperrung - Wilde Aussperrung

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